Gemäß HOAI § 55 (1) umfasst das Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ die Grundleistungen für Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Die Grundleistungen bei der Technischen Ausrüstung sind in neun Leistungsphasen zusammengefasst:
Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) Leistungsphase 2 (Vorplanung) Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation)